Trennung und Scheidung: die nächsten Schritte klären
Zu Beginn stehen häufig praktische Fragen: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Wie werden laufende Kosten getragen? Welche Absprachen sind für die Kinder nötig? Ich bespreche mit Ihnen, welche Punkte zeitnah geregelt werden sollten und welche Unterlagen für eine rechtliche Einschätzung fehlen.
Eine Scheidung setzt grundsätzlich das Scheitern der Ehe voraus. Die Dauer und die Umstände der Trennung sind dafür wichtig. Das häufig genannte Trennungsjahr führt nicht automatisch zur Scheidung. Gemeinsam prüfen wir die Voraussetzungen und bereiten das weitere Vorgehen vor.
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet ist, hängt von den konkreten wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen ab. Einkommen, berücksichtigungsfähige Belastungen und weitere Unterhaltspflichten müssen nachvollziehbar erfasst werden. Beim Ehegattenunterhalt sind die Zeit der Trennung und die Zeit nach der Scheidung gesondert zu betrachten.
Ich prüfe Unterhaltsforderungen, unterstütze bei erforderlichen Auskünften und vertrete Ihre Interessen bei der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen. Bestehende Vereinbarungen, Jugendamtsurkunden und gerichtliche Entscheidungen sollten Sie zur Beratung mitbringen.
Sorgerecht und Umgang
Bei Konflikten über Betreuung, Umgang oder wichtige Entscheidungen für ein Kind geht es um verlässliche Regelungen und das Kindeswohl. Hilfreich ist eine konkrete Darstellung des bisherigen Alltags: Wo lebt das Kind, wie wird es betreut und worüber besteht Streit?
Ich erläutere die rechtlichen Möglichkeiten und unterstütze Sie dabei, Ihre Anliegen sachlich zu formulieren. Eine außergerichtliche Verständigung kann Raum für passende Lösungen schaffen. Ist sie nicht erreichbar, besprechen wir ein mögliches gerichtliches Vorgehen.
Zugewinnausgleich und gemeinsames Vermögen
Eine gemeinsame Immobilie, Darlehen, Konten und Vermögensübertragungen sollten frühzeitig erfasst werden. Für den Zugewinnausgleich kommt es unter anderem auf den Güterstand sowie auf Vermögen und Verbindlichkeiten zu den maßgeblichen Zeitpunkten an. Gemeinsames Eigentum und die Haftung gegenüber einer Bank werfen zusätzliche Fragen auf.
Ich ordne die vorhandenen Unterlagen ein und bespreche mit Ihnen mögliche Ansprüche und Regelungen. Bei einer Immobilie sind beispielsweise Grundbuchangaben, Finanzierungsunterlagen und Informationen zum Wert wichtig.
Ehevertrag und Trennungsfolgenvereinbarung
Eine Vereinbarung kann Unterhalt, Vermögen und weitere Folgen der Trennung ordnen. Vor einer Unterschrift sollten Inhalt, Reichweite und Wechselwirkungen verständlich sein. Ich prüfe vorgelegte Entwürfe aus Ihrer Sicht und unterstütze bei Verhandlungen. Welche Form erforderlich ist und ob eine notarielle Beurkundung benötigt wird, wird für die jeweiligen Regelungen geklärt.
So bereiten Sie die Beratung vor
- Kurze Übersicht zur Familiensituation, zum Trennungszeitpunkt und zu Ihren Zielen
- Vorhandene Schreiben der Gegenseite oder des Familiengerichts mit Fristen und Terminen
- Einkommensnachweise und Angaben zu regelmäßigen Belastungen
- Ehevertrag, Unterhaltsvereinbarungen und bereits ergangene Entscheidungen
- Bei Vermögensfragen: Konto-, Immobilien- und Darlehensunterlagen
Schildern Sie zunächst die wesentlichen Eckpunkte. Die Übermittlung persönlicher Dokumente stimmen wir anschließend ab. Fehlende Unterlagen sollten eine Anfrage bei laufenden Fristen nicht verzögern.
Häufige Fragen zum Familienrecht
Brauche ich für eine Scheidung einen Anwalt?
Für den Scheidungsantrag ist anwaltliche Vertretung erforderlich. Für die bloße Zustimmung zur Scheidung sieht das Gesetz eine Ausnahme vor. Sobald eigene Anträge oder weitere Streitfragen hinzukommen, muss die Vertretung gesondert geprüft werden. Ein beauftragter Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten; eine gemeinsame Interessenvertretung beider Ehegatten ist damit nicht verbunden.
Kann ich mich bereits vor einer Trennung beraten lassen?
Ja. Eine Beratung kann helfen, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einzuordnen und die notwendigen Informationen zusammenzustellen. Sie müssen dafür noch keinen Scheidungsantrag stellen wollen.
Wie werden die Kosten geklärt?
Wir besprechen zunächst, ob eine Beratung, die Prüfung einer Vereinbarung oder eine weitergehende Vertretung benötigt wird. Auf dieser Grundlage werden Umfang und Vergütung geklärt. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist.
Gesetzliche Grundlagen: § 1565 BGB, § 1566 BGB und § 114 FamFG.