Vom plausiblen Text zur nachvollziehbaren Begründung

KI-Systeme können unzutreffende Aussagen und nicht existierende Quellen erzeugen. Deshalb genügt es nicht, dass ein Text juristisch klingt. Für Ihre Angelegenheit werden die Aussagen des Entwurfs mit den tatsächlichen Unterlagen und den einschlägigen rechtlichen Grundlagen abgeglichen.

Hintergrund: Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer zum Einsatz von KI.

Stimmen die Tatsachen?

Ein Entwurf kann Lücken in Ihrer Schilderung mit Annahmen füllen. Bei der Prüfung wird deshalb getrennt: Was haben Sie selbst erlebt, was ergibt sich aus einem Dokument und was ist bislang nur eine Vermutung? Datumsangaben, Beträge, Absprachen und der bisherige Schriftwechsel bilden häufig die Grundlage.

Ein Beispiel: Der Text behauptet eine verbindliche Zusage der Gegenseite. Aus der E-Mail ergibt sich aber nur ein unverbindlicher Vorschlag. Dann muss bereits die Darstellung des Sachverhalts korrigiert werden, bevor die rechtlichen Folgen beurteilt werden können.

Existieren die Fundstellen und passen sie zum Fall?

Bei einer zitierten Entscheidung werden Gericht, Datum, Aktenzeichen und die verwendete Aussage abgeglichen. Auch eine tatsächlich vorhandene Entscheidung kann einen anderen Sachverhalt betreffen. Eine längere Liste von Urteilen ersetzt deshalb keine fallbezogene Begründung.

Entsprechend wird bei gesetzlichen Vorschriften geprüft, ob ihre Voraussetzungen angesprochen werden und ob die behauptete Rechtsfolge daraus folgt. Wichtige Gegenargumente dürfen dabei nicht allein deshalb fehlen, weil die KI nur nach Argumenten für Ihre Position gefragt wurde.

Was Sie für die Prüfung vorbereiten können

Der Prüfauftrag und die Vergütung werden vorab vereinbart. Ist anschließend eine Überarbeitung des Schriftsatzes erforderlich, wird deren Umfang ebenfalls geklärt.

Zur Übersicht: KI-Schriftsatzprüfung, Ablauf und Kosten