Rechtsgebiet
Erbrecht
RA Kaschubeck vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Erbrechts.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen verlangen neben einer sorgfältigen rechtlichen Prüfung häufig auch einen besonnenen Umgang mit familiären Interessen.
Rechtsstreitigkeiten können z. B. entstehen bei:
- Auslegung oder Anfechtung eines Testaments
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen
- Durchsetzung oder Abwehr erbrechtlicher Ansprüche