Familienrecht
Scheidung, Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und weitere familienrechtliche Fragen.
Mehr erfahren →Rechtliche Fragen brauchen verständliche Antworten und eine Strategie, die zu Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Situation passt.
Persönliche Beratung und konsequente Vertretung in ausgewählten Rechtsgebieten.
Scheidung, Trennungs- und Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und weitere familienrechtliche Fragen.
Mehr erfahren →Testamente, Pflichtteilsansprüche sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche.
Mehr erfahren →Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung und arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Mehr erfahren →Beratung von Vermietern und Mietern bei Vertragsfragen, Zahlungsstreitigkeiten, Kündigung und Räumung.
Mehr erfahren →Verteidigung und Begleitung im Ermittlungsverfahren sowie Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.
Mehr erfahren →Laufende rechtliche Beratung kleiner und mittelständischer Unternehmen mit Blick auf rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Mehr erfahren →Sie haben mit einer KI einen Schriftsatz oder rechtlichen Entwurf erstellt? Ich prüfe Inhalt, Argumentation, Rechtsprechungsnachweise und die rechtliche Tragfähigkeit.
Mehr erfahren →Begleitung bei der Anmeldung und dem Schutz Ihrer Marke in Deutschland, in der Europäischen Union und weltweit.
Mehr erfahren →Rechtliche Begleitung von Start-Ups – von der Wahl der Rechtsform bis zu Verträgen, Beteiligungen und Registerfragen.
Mehr erfahren →Ich berate und vertrete meine Mandanten persönlich und unmittelbar. Am Anfang steht eine verständliche Einschätzung der rechtlichen Situation: Was ist möglich, welche Vorgehensweise ist sinnvoll und welche wirtschaftlichen Folgen sind zu berücksichtigen?
Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam eine klare Strategie für das weitere Vorgehen.
KI-Systeme können bei der Vorbereitung juristischer Texte helfen. Sie ersetzen jedoch nicht die rechtliche Prüfung des konkreten Falls. Genau hier setzt mein Angebot an.
Sie haben mit ChatGPT oder einem anderen KI-System bereits einen Entwurf für ein Schreiben, eine Klageerwiderung, Stellungnahme, Beschwerde oder einen sonstigen Schriftsatz erstellt? Dann können Sie mir diesen Entwurf zur anwaltlichen Prüfung vorlegen.
Ich prüfe insbesondere, ob der Sachverhalt vollständig und rechtlich zutreffend verarbeitet wurde, ob die Argumentation tragfähig ist und ob zitierte Gesetze, Entscheidungen und Fundstellen tatsächlich existieren und zum konkreten Fall passen.
Auf Wunsch überarbeite ich den Entwurf zu einem juristisch belastbaren Schreiben oder Schriftsatz und ergänze fehlende Argumente.
✓ rechtliche Schlüssigkeit und Vollständigkeit
✓ Übereinstimmung mit Ihrem tatsächlichen Sachverhalt
✓ richtige Anwendung von Gesetzen und Rechtsprechung
✓ Kontrolle von Urteilen, Aktenzeichen und Fundstellen
✓ Aufbau, Anträge und juristische Argumentation
✓ sprachliche Präzision und professionelle Form
✓ Hinweise auf Risiken, Fristen und fehlende Unterlagen
Seit dem 1. Januar 2026 sind die Amtsgerichte in allgemeinen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich bis zu einem Streitwert von einschließlich 10.000 Euro zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG). Vor dem Amtsgericht besteht in gewöhnlichen Zivilsachen grundsätzlich kein Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO im Umkehrschluss).
Ausnahmen und besondere Zuständigkeiten bleiben bestehen: Anwaltliche Vertretung kann insbesondere in bestimmten Familiensachen vorgeschrieben sein (§ 114 FamFG). In Strafsachen kann ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegen (§ 140 StPO). Außerdem sind einzelne Streitigkeiten unabhängig vom Streitwert dem Landgericht zugewiesen, etwa bestimmte Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabeverfahren oder Veröffentlichungen (§ 71 Abs. 2 GVG); dort gilt grundsätzlich Anwaltszwang.
Hier setzt mein Angebot für Privatpersonen an: Für die anwaltliche Prüfung und Überarbeitung eines von Ihnen – gegebenenfalls mithilfe von KI – erstellten Entwurfs wird nach vorheriger Prüfung von Umfang und Eignung eine Vergütungspauschale von höchstens 180 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart. Diese Pauschale gilt ausschließlich für Privatpersonen. Für Unternehmen, Selbstständige und sonstige gewerbliche Auftraggeber erfolgt die Vergütung nach gesonderter Vereinbarung.
Das Angebot umfasst keine vollständige Prozessvertretung. Fristen und die Übernahme eines Mandats werden erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Kanzlei verbindlich.
Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuell vereinbarten Vergütung.
Schildern Sie kurz, worum es geht. Anschließend kann geklärt werden, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.