Rechtsgebiet
Start-Ups
RA Kaschubeck berät und vertritt Sie bei Neugründungen.
Eine rechtlich sorgfältig vorbereitete Gründung schafft klare Verhältnisse zwischen den Beteiligten und eine verlässliche Grundlage für die weitere Unternehmensentwicklung.
Rechtliche Fragen können z. B. entstehen bei:
- Wahl der geeigneten Rechtsform
- Entwurf und Prüfung von Gesellschaftsverträgen
- Abgrenzung von Beteiligungs-, Stimm- und Geschäftsführungsrechten
- Haftungsfragen der Gründer und Geschäftsführer
- Anmeldungen zum Handels- oder Partnerschaftsregister