Die Gründung rechtlich vorbereiten

Wer gründet, trifft früh Entscheidungen mit langfristigen Folgen. Wer beteiligt sich am Unternehmen? Wer darf Verträge schließen? Welche Leistungen bringen die Beteiligten ein und was geschieht, wenn jemand wieder ausscheidet? Klare Vereinbarungen helfen, unterschiedliche Erwartungen rechtzeitig sichtbar zu machen.

Ich berate Einzelgründer und Gründerteams zu den rechtlichen Fragen ihrer Unternehmensgründung. Zu Beginn besprechen wir Ihr Geschäftsmodell, den Stand der Vorbereitung und die Entscheidungen, die als Nächstes anstehen. Daraus ergibt sich, welche Unterstützung Sie konkret benötigen.

Welche Rechtsform passt zum Vorhaben?

Bei der Wahl der Rechtsform kommt es unter anderem auf die Zahl der Beteiligten, den Kapitalbedarf, die Organisation und die Haftungsrisiken an. Ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft stellen unterschiedliche Anforderungen an Gründung und laufende Verwaltung.

Ich erläutere die rechtlichen Unterschiede und bespreche mit Ihnen, welche Gesichtspunkte für Ihr Vorhaben maßgeblich sind. Steuerliche Auswirkungen sollten mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden. Die Entscheidung sollte zu Ihrer tatsächlichen Zusammenarbeit und zur geplanten Entwicklung passen.

Gesellschaftsvertrag und Regeln für das Gründerteam

Ein Gesellschaftsvertrag sollte mehr regeln als die Beteiligungsquoten. Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und der Umgang mit Meinungsverschiedenheiten gehören ebenfalls dazu. Gerade wenn Geld, Arbeitsleistung oder vorhandene Entwicklungen in unterschiedlichem Umfang eingebracht werden, sind präzise Absprachen wichtig.

Ich entwerfe und prüfe gesellschaftsvertragliche Regelungen im vereinbarten Umfang. Bei einer GmbH oder UG ist der Gesellschaftsvertrag notariell zu beurkunden. Die anwaltliche Vorbereitung ersetzt die erforderliche notarielle Mitwirkung nicht.

Beteiligungen und Veränderungen im Team

Wenn weitere Personen einsteigen oder ein Gründer ausscheidet, müssen die bisherigen Vereinbarungen und die neue Aufgabenverteilung zusammenpassen. Neben dem wirtschaftlichen Anteil sind Einflussmöglichkeiten, Informationsrechte und Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft zu betrachten.

Ich prüfe vorgelegte Beteiligungsregelungen aus Ihrer Sicht und bespreche, welche Punkte vor einer Unterschrift geklärt werden sollten. Dabei wird auch eingeordnet, welche weiteren fachlichen oder notariellen Schritte für die konkrete Gestaltung benötigt werden.

Haftung von Gründern und Geschäftsführern

Die Rechtsform allein beantwortet nicht jede Haftungsfrage. Zu prüfen ist beispielsweise, wer einen Vertrag abschließt, ob persönliche Sicherheiten zugesagt werden und in welcher Phase der Gründung eine Verpflichtung eingegangen wird. Auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung sollten klar sein.

Bei der GmbH haftet für Gesellschaftsverbindlichkeiten grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen. Daraus folgt jedoch kein vollständiger Ausschluss persönlicher Haftungsrisiken. Ich ordne die für Ihr Vorhaben relevanten Fragen ein und bespreche, welche vertraglichen und organisatorischen Maßnahmen sinnvoll sind.

Erste Verträge und Schutz des Unternehmensnamens

Schon vor dem Marktstart können Vereinbarungen mit Kunden, Dienstleistern oder Kooperationspartnern erforderlich werden. Leistungsumfang, Vergütung, Termine und Nutzungsrechte sollten zum Geschäftsmodell passen. Vorhandene Muster müssen dafür auf ihre Eignung im konkreten Fall geprüft werden.

Weitere Informationen finden Sie zur Prüfung von Unternehmensverträgen. Wenn Sie einen Namen oder ein Zeichen schützen möchten, erläutert die Seite zur Markenanmeldung das Angebot der Kanzlei. Für die ersten Beschäftigten können außerdem arbeitsrechtliche Fragen hinzukommen.

Registeranmeldung und Abstimmung der nächsten Schritte

Welche Anmeldungen und Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach der gewählten Rechtsform und dem Vorhaben. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Vorbereitung und kläre mit Ihnen, welche Schritte über einen Notar oder die zuständigen Stellen erfolgen müssen. Zuständigkeiten und notwendige Abstimmungen werden im Rahmen des Auftrags festgelegt.

So läuft die Beratung ab

  1. Vorhaben schildern: Sie nennen Geschäftsmodell, Beteiligte, Gründungsstand und anstehende Termine.
  2. Prüfungsumfang festlegen: Wir klären, welche Entscheidungen, Verträge oder offenen Fragen Gegenstand der Beratung sein sollen.
  3. Unterlagen prüfen: Vorhandene Entwürfe und Absprachen werden auf dieser Grundlage eingeordnet.
  4. Nächste Schritte besprechen: Sie erhalten eine verständliche Einschätzung und wir stimmen eine mögliche weitere Begleitung ab.

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Für eine erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung. Die Übermittlung vertraulicher Geschäftsunterlagen stimmen wir vorab ab.

Häufige Fragen zur Gründungsberatung

Kann ich mich schon vor der Wahl einer Rechtsform beraten lassen?

Ja. Gerade zu diesem Zeitpunkt können die rechtlichen Unterschiede und die geplante Zusammenarbeit gemeinsam eingeordnet werden. Sie müssen noch keinen fertigen Gesellschaftsvertrag mitbringen.

Prüfen Sie auch einen bereits vorhandenen Vertragsentwurf?

Ja. Wir können die Prüfung eines konkreten Entwurfs vereinbaren. Teilen Sie mit, von wem der Entwurf stammt, welche Punkte Ihnen wichtig sind und ob bereits ein Termin zur Unterzeichnung vorgesehen ist.

Ist auch eine Begleitung nach der Gründung möglich?

Ja, je nach Anliegen und vereinbartem Auftrag. Informationen zu laufenden rechtlichen Fragen finden Sie unter Rechtsberatung für Unternehmen.

Was kostet die Beratung für ein Start-up?

Vor der Beauftragung werden Leistungsumfang und Vergütung besprochen. Ob eine einzelne Beratung, eine Vertragsprüfung oder eine weitergehende Gestaltung benötigt wird, macht dabei einen Unterschied. Etwaige Notar- und Registerkosten sind gesondert zu berücksichtigen. Die Kontaktaufnahme allein begründet noch keine Mandatsübernahme.

Gesetzliche Grundlagen zur GmbH: § 2 GmbHG und § 13 GmbHG.