Rechtsgebiet
Strafrecht
RA Kaschubeck vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Strafrechts.
Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein. Vor einer Einlassung sollten der Tatvorwurf und die Ermittlungsakte sorgfältig geprüft werden.
Strafverfahren können z. B. entstehen bei:
- Vorladung oder Beschuldigung im Ermittlungsverfahren
- Vermögens- und Eigentumsdelikten
- Körperverletzungs- und Beleidigungsdelikten
- Verkehrsstraftaten
- Strafbefehl, Anklage oder Hauptverhandlung