Rechtsanwalt Andreas Kaschubeck
Rechtsanwalt Andreas Kaschubeck

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Höhe

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

 

Beratungshilfe/ Prozesskostenilfe/ Verfahrenskostenhilfe (in Familiensachen)

Wer die Kosten der Beratung, Vertretung oder Prozessführung nicht aufbringen kann, dem steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, diese spezialgesetzlich geregelte Formen der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen.  Beratungshilfe kommt in allen außergerichtlichen Angelegenheiten, Prozesskostenhilfe in Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten, dem Bundespatengericht sowie dem Bundesverfassungsgericht in Betracht. Verfahrenskostenhilfe in familienrechtlichen Verfahren. In strafrechtlichen Verfahren muss eine Prozesskostenhilfe bis 2019 für Angeschuldigte und Beschuldigte eingeführt werden. Wir beraten Sie gerne über die Voraussetzungen und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

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