Wer einen Pflichtteil verlangen kann

Das Pflichtteilsrecht schützt bestimmte nahe Angehörige, die durch eine Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Ob Sie im konkreten Fall berechtigt sind, hängt unter anderem von den Familienverhältnissen und der gesetzlichen Erbfolge ab. Nicht jede verwandte Person ist pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein auf Geld gerichteter Anspruch gegen den Erben. Er verschafft nicht allein wegen seiner Geltendmachung eine Mitgliedschaft in einer Erbengemeinschaft oder einen unmittelbaren Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen.

Pflichtteil berechnen: Quote und Nachlasswert

Ausgangspunkt ist die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Für die Rechnung müssen sowohl die gesetzliche Erbquote als auch der maßgebliche Nachlasswert ermittelt werden. Familienstand, Güterstand, weitere Angehörige und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten können das Ergebnis beeinflussen.

Eine bloße Schätzung einzelner Vermögenswerte reicht häufig nicht aus. Ich prüfe, welche Informationen vorhanden sind, welche Positionen nachvollzogen werden müssen und ob Anrechnungs- oder sonstige Besonderheiten zu beachten sind.

Auskunft über den Nachlass und Wertermittlung

Wer einen Anspruch beziffern möchte, kennt den Nachlass häufig nicht vollständig. Für nicht als Erben beteiligte Pflichtteilsberechtigte sieht das Gesetz Auskunftsansprüche vor. Je nach Situation können ein Nachlassverzeichnis und eine Wertermittlung verlangt werden; auch ein notarielles Verzeichnis kann in Betracht kommen.

Ich unterstütze bei der Formulierung und Durchsetzung berechtigter Auskunftsverlangen. Für Erben prüfe ich, welche Angaben geschuldet sind und wie sie geordnet und nachvollziehbar erfüllt werden können. Unvollständige Informationen sollten konkret benannt werden, statt nur über einen Gesamtbetrag zu streiten.

Immobilien im Nachlass

Bei einem Haus oder einer Wohnung können Bewertung, Belastungen, Rechte Dritter und der maßgebliche Zeitpunkt entscheidend sein. Ein späterer Verkaufspreis und eine ältere Einschätzung müssen eingeordnet werden. Welche weiteren Unterlagen oder Bewertungen notwendig sind, wird anhand des konkreten Nachlasses geklärt.

Geht es stattdessen um einen blockierten Verkauf zwischen Miterben, betrifft dies die Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Schenkungen und Pflichtteilsergänzung

Frühere Schenkungen können bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch eine Rolle spielen. Umfang und Bewertung hängen von Art, Zeitpunkt und Ausgestaltung der Zuwendung ab. Das Gesetz sieht grundsätzlich eine zeitabhängige Berücksichtigung vor; bei bestimmten Gestaltungen bestehen Besonderheiten.

Insbesondere Übertragungen unter Ehegatten oder mit vorbehaltenen Nutzungsrechten sollten nicht nur anhand des Datums beurteilt werden. Hilfreich sind die vollständigen Übertragungsverträge und Angaben zur tatsächlichen Durchführung.

Anspruch durchsetzen oder Forderung abwehren

Nach Klärung der Grundlagen lässt sich beurteilen, welcher Betrag verlangt werden kann und ob eine Einigung sinnvoll ist. Ich unterstütze bei außergerichtlichen Verhandlungen und, soweit beauftragt, bei gerichtlicher Durchsetzung oder Verteidigung. Die Prüfung umfasst auch Verjährung und andere zeitliche Grenzen; der konkrete Fristlauf sollte früh geklärt werden.

Wenn schon die Wirksamkeit eines Testaments zweifelhaft ist, kann zunächst eine Prüfung des Testaments erforderlich sein.

Für die Beratung bereithalten

Hilfreich sind Testament, Eröffnungsunterlagen, Angaben zu Angehörigen, vorhandene Nachlassverzeichnisse, Immobilienunterlagen und bekannte Schenkungsverträge. Teilen Sie mit, welche Auskünfte bereits verlangt oder erteilt wurden und welche Fristen im Raum stehen.

Gesetzliche Grundlagen: § 2303 BGB, § 2314 BGB und § 2325 BGB.