Rechtsanwalt Andreas Kaschubeck · Kölner Straße 35 · 41464 Neuss
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Andreas KaschubeckRechtsanwalt · Neuss
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Rechtsgebiet

Inkasso für Unternehmen

RA Kaschubeck vertritt Sie in allen Angelegenheiten des Forderungseinzugs für kleine und mittlere Unternehmen.

Offene Rechnungen belasten Liquidität und laufende Geschäftsbeziehungen. Die Kanzlei übernimmt die strukturierte außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderungen.

Die Tätigkeit kann z. B. umfassen:

Kostenersatz bei Zahlungsverzug

Erstattung durch den Schuldner

Befindet sich der Schuldner in Verzug, können die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung erforderlichen anwaltlichen Kosten grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Voraussetzung ist regelmäßig, dass die Forderung fällig ist und der Schuldner nach einer Mahnung nicht zahlt. Eine Mahnung ist insbesondere entbehrlich, wenn ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel oder eine vom Rechnungszugang an berechenbare Zahlungsfrist abgelaufen ist. Weitere gesetzliche Fälle des Verzugs ohne Mahnung bleiben unberührt (§ 286 BGB).

Entscheidend ist die Solvenz des Schuldners: Auch bei einem bestehenden Erstattungsanspruch können die Forderung und die Rechtsverfolgungskosten nur realisiert werden, wenn der Schuldner zahlungsfähig ist und pfändbares Vermögen oder Einkommen vorhanden ist. Der Erfolg des Forderungseinzugs und die tatsächliche Kostenerstattung können daher nicht garantiert werden.

Ob und in welcher Höhe der Schuldner die Kosten erstatten muss, hängt vom Einzelfall ab. Die Erstattung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Forderung nicht besteht, nicht fällig ist oder kein Verzug vorliegt. Erstattungsfähig sind höchstens die tatsächlich entstandenen und rechtlich erforderlichen Kosten.

Außergerichtliches Inkasso

Vergütungspauschale im Innenverhältnis

Für den außergerichtlichen Forderungseinzug wird nach Prüfung und Annahme des Mandats folgende Pauschale zwischen dem Mandanten und der Kanzlei vereinbart:

Forderungswert bis einschließlich 5.000 Euro

119,00 Euro

inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer

entspricht 100,00 Euro netto

Forderungswert von 5.001 bis 10.000 Euro

238,00 Euro

inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer

entspricht 200,00 Euro netto

Forderungswert von 10.001 bis 25.000 Euro

357,00 Euro

inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer

entspricht 300,00 Euro netto

Forderungswert über 25.000 Euro: Die Vergütung wird nach Prüfung von Umfang, Aufwand und Haftungsrisiko individuell vereinbart.

Die Pauschale umfasst in einer geeigneten Standardangelegenheit die Prüfung der übermittelten Unterlagen, eine anwaltliche Zahlungsaufforderung und die übliche außergerichtliche Korrespondenz. Gerichtliche Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, umfangreiche Ermittlungen sowie Gerichts-, Gerichtsvollzieher- und sonstige Auslagen sind nicht umfasst. Hierfür gelten die gesetzlichen Gebühren oder eine gesonderte Vereinbarung.

Wichtig: Die Pauschale wird vom Mandanten unabhängig davon geschuldet, ob und in welchem Umfang der Schuldner Zahlung leistet oder Kosten erstattet.

Das Angebot auf dieser Seite ersetzt keine Vergütungsvereinbarung. Für den konkreten Auftrag wird eine gesonderte Vergütungsvereinbarung in Textform geschlossen.

Die Erfolgsaussichten, das Kostenrisiko und das wirtschaftlich sinnvolle Vorgehen werden vor der Beauftragung geprüft und mit Ihnen abgestimmt.

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