Mehr als eine Vereinbarung über die Abfindung
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im Einvernehmen. Anders als bei einer einseitigen Kündigung stimmen Sie den vereinbarten Bedingungen selbst zu. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, eine Unterschrift später ohne Weiteres rückgängig machen zu können.
Welche Regelungen geprüft werden
- Beendigungszeitpunkt und Verhältnis zur Kündigungsfrist
- Höhe, Fälligkeit und Bedingungen einer Abfindung
- Freistellung und Umgang mit Urlaub oder Zeitguthaben
- Offene Vergütung, variable Zahlungen und Sonderleistungen
- Zeugnis und Rückgabe von Arbeitsmitteln
- Verschwiegenheit, Wettbewerbsregelungen und Ausgleichsklauseln
Eine umfassende Ausgleichsklausel kann Ansprüche erfassen, an die bei den Gesprächen zunächst niemand gedacht hat. Deshalb werden der Entwurf und Ihre sonstigen Vertragsunterlagen gemeinsam betrachtet.
Mögliche Folgen beim Arbeitslosengeld
Eine einvernehmliche Beendigung kann sich auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung auswirken. Ob eine Sperrzeit oder ein Ruhen in Betracht kommt, hängt von den Umständen und der konkreten Gestaltung ab. Die Bewertung muss vor einer Entscheidung erfolgen; eine allgemeine Zusicherung im Entwurf ersetzt die Prüfung nicht.
Verhandlungsbedarf verständlich benennen
Sie erhalten eine Einordnung des Entwurfs und der Punkte, die rechtlich oder wirtschaftlich ungünstig sein können. Soweit beauftragt, unterstütze ich Sie bei Änderungen und Verhandlungen. Mehr zur Abfindung und ihrer Einordnung finden Sie auf der eigenen Themenseite.
Welche Unterlagen Sie bereithalten sollten
Benötigt werden der vollständige Entwurf, Ihr Arbeitsvertrag, Nachträge, eine aktuelle Abrechnung und wichtige Korrespondenz. Teilen Sie eine gesetzte Rückmeldefrist und eine bereits ausgesprochene Kündigung mit. Bei einer Kündigung ist zusätzlich der gerichtliche Fristlauf zu prüfen.
Vor der Beauftragung klären wir Umfang und Vergütung. Ein Prüfungsergebnis oder eine Reaktion auf Fristsachen ist erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme vereinbart.