Kündigung und Kündigungsschutz
Ob eine Kündigung angreifbar ist, hängt unter anderem von ihrem Inhalt, der Form, dem Zugang, der Beschäftigungsdauer und den betrieblichen Umständen ab. Auch besonderer Kündigungsschutz kann eine Rolle spielen. Am Anfang steht die Frage, welches Ziel Sie verfolgen: die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, die Klärung offener Ansprüche oder eine tragfähige Einigung.
Ich prüfe Ihre Unterlagen, erläutere die möglichen Schritte und bespreche mit Ihnen das Kostenrisiko. Kündigung erhalten: Vorgehen und Unterlagen.
Abfindung: Möglichkeiten realistisch bewerten
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Zahlung kann sich aus einer besonderen Grundlage ergeben oder Gegenstand einer ausgehandelten Einigung sein. Für Verhandlungen kommt es auf die rechtliche Ausgangslage, die Ziele beider Seiten und den gesamten Inhalt einer Vereinbarung an.
Neben einem Geldbetrag sind etwa Beendigungsdatum, Freistellung, Zeugnis und offene Vergütung zu berücksichtigen. Mehr zur Abfindung nach einer Kündigung.
Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Seine Folgen gehen häufig über die vereinbarte Abfindung hinaus. Ich prüfe insbesondere Beendigungszeitpunkt, Freistellung, offene Zahlungen, Zeugnisregelung und Ausgleichsklauseln. Mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld gehören ebenfalls in die Betrachtung.
Sie erhalten eine verständliche Einordnung der vorgeschlagenen Regelungen und der Punkte, die vor einer Unterschrift geklärt werden sollten. Aufhebungsvertrag prüfen lassen.
Abmahnung und Arbeitszeugnis
Abmahnung
Eine Abmahnung sollte konkret erkennen lassen, welches Verhalten beanstandet wird. Gemeinsam klären wir, ob die Vorwürfe zutreffen, welche Unterlagen hilfreich sind und ob eine Reaktion sinnvoll ist. Dabei wird auch berücksichtigt, wie sich das weitere Arbeitsverhältnis entwickeln soll.
Arbeitszeugnis
Bei einem Zeugnis geht es um die Beschreibung Ihrer Aufgaben ebenso wie um die Beurteilung von Leistung und Verhalten. Ich prüfe, ob der Text Ihrem Tätigkeitsbild entspricht und welche Änderungen gegebenenfalls geltend gemacht werden können. Bringen Sie auch frühere Zwischenzeugnisse und eine Aufgabenbeschreibung mit.
Vergütung, Urlaub und Überstunden
Offene Vergütung
Bei ausstehenden Lohn- oder Gehaltszahlungen werden Vertrag, Abrechnungen und Zahlungsnachweise benötigt. Ausschlussfristen können eine zeitnahe Geltendmachung erforderlich machen. Das gilt je nach Vereinbarung auch für Sonderzahlungen und variable Vergütung.
Urlaub und Überstunden
Urlaubsansprüche, Freistellung und die Abgeltung bei Beendigung sind im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zu prüfen. Für Überstunden sind insbesondere die Aufzeichnung der Arbeitszeit und die Umstände ihrer Anordnung oder Duldung relevant. Eine pauschale Einschätzung ohne diese Grundlagen ist häufig nicht belastbar.
Beratung für Arbeitgeber
Ich berate Unternehmen bei Arbeitsverträgen, Veränderungen im Arbeitsverhältnis und arbeitsrechtlichen Konflikten. Vor einer Personalentscheidung prüfen wir rechtliche Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und mögliche Alternativen. Die Beratung kann in eine laufende rechtliche Begleitung Ihres Unternehmens eingebunden werden.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Neuss
So bereiten Sie die Beratung vor
- Arbeitsvertrag, Nachträge und gegebenenfalls einschlägige Vereinbarungen
- Kündigung, Abmahnung oder angebotener Aufhebungsvertrag
- Wichtige Korrespondenz, Abrechnungen und Arbeitszeitnachweise
- Eine kurze zeitliche Übersicht und Ihr gewünschtes Ergebnis
Vor der Beauftragung besprechen wir den erforderlichen Umfang und die Vergütung. Die Übernahme eines Mandats und die Bearbeitung etwaiger Fristen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Rechtlicher Ausgangspunkt zur Klagefrist: § 4 KSchG.