Zuerst Kündigung und Zugang sichern

Bewahren Sie das Kündigungsschreiben und, soweit vorhanden, den Umschlag auf. Notieren Sie, wann und auf welchem Weg Sie das Schreiben erhalten haben. Wenn die Kündigung persönlich übergeben wurde, halten Sie die Umstände und mögliche Zeugen fest. Für die Prüfung werden außerdem Arbeitsvertrag und Nachträge benötigt.

Was bei der Wirksamkeit geprüft wird

Zu prüfen sind unter anderem die Form, die Kündigungsfrist, die kündigende Person und mögliche Schutzvorschriften. Ob das Kündigungsschutzgesetz im konkreten Arbeitsverhältnis eingreift, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Auch außerhalb seines allgemeinen Anwendungsbereichs kann eine Kündigung rechtliche Fragen aufwerfen.

Bei einer betriebs-, personen- oder verhaltensbezogenen Begründung unterscheiden sich die Prüfungsmaßstäbe. Eine Einschätzung allein anhand einer kurzen Formulierung im Schreiben ist deshalb oft nicht möglich.

Welches Ziel verfolgen Sie?

Manche Beschäftigte möchten ihren Arbeitsplatz behalten. Andere wollen offene Zahlungen, ein angemessenes Zeugnis oder die Bedingungen eines Ausscheidens klären. Ich bespreche mit Ihnen die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten. Eine Abfindung ist nicht automatisch geschuldet, kann aber Teil einer Einigung sein.

Verhandlung und Kündigungsschutzklage

Außergerichtliche Gespräche können sinnvoll sein. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass notwendige gerichtliche Schritte rechtzeitig erfolgen. In der Beratung werden Erfolgsaussichten, Kosten und Alternativen besprochen. Ob und in welchem Umfang die Kanzlei Sie vertritt, wird ausdrücklich vereinbart.

Wird Ihnen statt oder nach der Kündigung eine Vereinbarung vorgelegt, sollten auch deren Folgen geprüft werden. Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen.

Unterlagen für die erste Prüfung

Schildern Sie bei der Kontaktaufnahme zunächst nur die wesentlichen Eckpunkte. Die Übermittlung sensibler Unterlagen stimmen wir gesondert ab.

Gesetzliche Grundlage: § 4 KSchG. Zur Beratung im Arbeitsrecht in Neuss.